AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01.2017

§1 Allgemeines - Geltungsbereich

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma R.B.COM GmbH gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der R.B.COM GmbH. Die Lieferungen und Leistungen der R.B.COM GmbH erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Bedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

(2) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nur verbindlich, wenn die R.B.COM GmbH den Bedingungen des Vertragspartners schriftlich vor Abschluss des Geschäfts zugestimmt hat, dies gilt insbesondere für Einkaufsbedingungen aller Art.

(3) Soweit der Vertragspartner von der R.B.COM GmbH Software (Betriebssysteme oder sonstige Programme) bezieht, ist Gegenstand dieses Vertrages das auf den Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung, Bedienungsanleitung und etwaige Handbücher sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material, sie werden im folgenden auch als Software bezeichnet.

(4) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.


§2 Auftragsannahme

(1) Die Angebote der R.B.COM GmbH sind freibleibend. Bestellungen unseres Kunden sind verbindliche Angebote. Die R.B.COM GmbH kann das Angebot des Kunden nach Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von acht Tagen annehmen.

(2) Die R.B.COM GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartner der R.B.COM GmbH eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Konkurs- oder Vergleichseröffnung herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.


§3 Lieferbedingungen und Leistungszeit

(1) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die R.B.COM GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der R.B.COM GmbH durch Lieferanten und Hersteller.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die der R.B.COM GmbH die Lieferung im Wesentlichen erschweren oder unmöglich machen und von der R.B.COM GmbH nicht zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchführungsgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, gleichgültig ob diese Ereignisse bei der R.B.COM GmbH, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen die R.B.COM GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.

(3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mind. 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird die R.B.COM GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keinerlei Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die R.B.COM GmbH nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.

(4) Die R.B.COM GmbH haftet für Verzugsschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich möglich, wird die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Sogenannte entfernte Schäden sind durch die R.B.COM GmbH nicht auszugleichen. Die Verzugsentschädigung wird insgesamt auf höchstens bis zu 10 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Dem Käufer steht der Nachweis frei, dass der verbleibende Umfang der Ersatzpflicht in keinem vertretbaren Verhältnis zur Schadenshöhe steht. In diesem Falle beträgt die Obergrenze 50 % des Rechnungswertes.

(5) Die R.B.COM GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

(6) Sollte der Kunde in Abnahmeverzug bei vorheriger Aufforderung zur Abnahme mit Fristsetzung von wenigstens 2 Wochen und unter gleichzeitigem Hinweis auf die Fälligkeit geraten, so ist die Fa. R.B.COM GmbH berechtigt, bei Eintreten des Abnahmeverzuges 80 % des Auftragswertes einzufordern.

(7) Die Lieferungen erfolgen ab Werk, zzgl. Fracht.

(8) Zum Zwecke der Kreditprüfung können Bankauskünfte oder Wirtschaftsinformationsdienste die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Bonitätsprüfungen werden für unsere langjährigen Kunden selbstverständlich nicht durchgeführt. Auch die von unseren Kunden weiterempfohlenen Neukunden - wofür wir uns herzlich bedanken - werden nur in begründeten Ausnahmefällen einer Bonitätsprüfung unterzogen.


§4 Zahlungsbedingungen

(1) Als Preise gelten die für die jeweilige Lieferung oder Leistung am Tag der Bestellung gültigen Listenpreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer als vereinbart. Der Preis für Dienstleistungen ist sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt. Der Preis für Hard- und Softwarelieferungen ist sofort bei Lieferung ohne Skontoabzug fällig.

(2) Die R.B.COM GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

(3) Die R.B.COM GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.

(4) Verzug tritt bei Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung.

(5) Alle Forderungen sind sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens). In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen

(6) Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

(7) Für jedes eingeleitete gerichtliche Mahnverfahren wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 150,00 zzgl. der gesetzl. USt fällig.

(8) Fahrtkosten: abhängig von Fahrtzone und Fahrtzeit, pro gefahrenen km von/zum Auftragsort mindestens 0,61 EUR/km.

(9) Sollte der Auftragswert EUR 5.000,00 übersteigen, so ist die Fa. R.B.COM GmbH berechtigt,eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes bei Auftragserteilung einzufordern.

(10) Die grundsätzliche Frist für die Vorabinformationen (Pre-Notification) einer erstmalig fälligen Zahlung per SEPA Lastschrifteinzug wird auf 4 Bankarbeitstage vor Belastung festgelegt. Bei monatlich wiederkehrenden Zahlungen beträgt die Pre-Notifications-Frist 2 Bankarbeitstage.


§5 Abtretungsverbot

(1) Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.


§6 Haftungsausschlüsse

(1) Der Vertragsgegenstand wurde durch die R.B.COM GmbH umfangreichen Prüfungen unterworfen. Dennoch ist es auf Grund der großen Anzahl der Anwendungsmöglichkeiten denkbar, dass bestimmte, auch programmtechnische, Konstellationen eintreten, die zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vorgesehen werden konnten.

Der Käufer stimmt daher einem umfassenden Haftungsausschluss zu, wonach die R.B.COM GmbH für Schäden des Käufers nicht einzustehen hat. Ein Schadensersatzanspruch auf Grund von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens der R.B.COM GmbH bleibt selbstverständlich vorbehalten.


§7 Geheimhaltung

(1) Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen der R.B.COM GmbH zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der R.B.COM GmbH erkennbar und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie - soweit wie dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.


§8 Gewährleistung- und Haftung

(1) Die Garantiebestimmungen des Herstellers werden an den Endkunden weitergegeben. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung werden die Arbeitskosten zur Fehlerfeststellung und der Komponentenaustausch entsprechend dem Arbeitsaufwand kostenpflichtig in Rechnung gestellt. Die Versandkosten für den Komponentenvorabausstauch werden vom Endkunden übernommen.

(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

(3) Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware mitzuteilen, Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns zu schicken.

(a) Sofern die gelieferte Sache im Rahmen einer Systemeinheit verwendet wird, hat der Käufer auf Verlangen der R.B.COM GmbH zur Überprüfung eines behaupteten Mangels die komplette Systemeinheit der Firma R.B.COM GmbH anzuliefern und zur Verfügung zu stellen.

(b) Kommt der Käufer dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nach, so hat er die Kosten für Fahrt und Arbeitszeit eines Monteurs von der R.B.COM GmbH nach den jeweils gültigen Fahrt- und Stundensätzen zu erstatten.

(c) Dies gilt nicht, wenn die Überbringung der kompletten Systemeinheit an die Firma R.B.COM GmbH für den Käufer unzumutbar ist. In diesem Fall sind Kosten für Fahrt und Arbeitszeit nur dann vom Käufer zu erstatten, wenn sich herausstellt, dass kein Gewährleistungsrecht des Käufers gegeben ist.

(5) Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(6) Die R.B.COM GmbH ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

(7) Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

(8) Eine besondere Beschaffenheit der von der R.B.COM GmbH verkauften Ware oder ihre Eignung für eine besondere Verwendung gilt nicht als vereinbart, es sei denn, dass von den Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich eine andere Übereinkunft getroffen worden ist.

(9) Terra Serviceoption für PCs, Server: Erweiterung der Gewährleistung pro Jahr 3 % vom Warenwert. Maximal 60 Monate. Vor-Ort-Service: 3% vom Warenwert, jedoch mindestens 24,00 EUR/Jahr. Bei zusätzlichem Abschluss des Vor-Ort-Services erfolgt der Austausch einer defekten Hardwarekomponente vor Ort. Anderenfalls werden angefallene Anfahrten berechnet. Um die Berechnung von Anfahrten zu vermeiden, bieten wir Ihnen gerne an, einen Reparatur-Austausch in unserem Hause vorzunehmen. Hierfür ist es erforderlich, die defekte Hardware zur Reparatur anzuliefern.

Terra Serviceoption für Notebooks: Erweiterung der Gewährleistung pro Jahr 30,00 EUR. Maximal 60 Monate Pick-Up und Return-Service von/zum Hersteller sind inklusive. Austausch der Komponenten erfolgen abweichend der Garantiebedingungen gemäß Kundenwunsch in der R.B.COM GmbH: Die für den Komponentenaustausch angefallene Arbeitszeit wird zu den bekannten Preisen berechnet. Alle Preise zu Gewährleistung und Vor-Ort-Service verstehen sich zzgl. USt.


§9 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

(2) Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller/Distributor, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

(6) Wir behalten uns das Recht vor, digitale Inhalte, Rechte und Lizenzen bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und etwaiger durch die Herausgabe entstehenden Forderungen einzubehalten. Die Kosten der Herausgabe inklusive aller eventuell notwendiger Medien trägt hierbei der Kunde.


§10 Schutz- und Urheberrecht

(1) Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen sind. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.

(2) Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.

(3) Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen unserer Hardware. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.


§11 Export

(1) Der Export unserer Ware in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Käufer selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.


§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Holzheim.

(2) Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne § 38 ZPO, gilt ausschließlich der Gerichtsstand des Amtsgerichtes Neu-Ulm, sowie des Landgerichtes Memmingen als vereinbart.

(3) Im internationalen Rechtsverkehr gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Im Falle, dass der Käufer ein Kaufmann im Sinne des § 39 ZPO ist, verbleibt es auch in diesem Falle bei dem Gerichtsstand des Amtsgerichtes Neu-Ulm, bzw. des Landgerichtes Memmingen.


§13 Teilnichtigkeit

(1) Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.


§14 Datenschutz

(1) Alle Daten werden gemäß der Datenschutzgesetze und anderer gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften elektronisch und/oder manuell gespeichert. Soweit zur Geschäftsabwicklung oder nach anderen Gesetzen und Vorschriften notwendig oder angemessen, geben wir die Daten auch an Dritte, unter Beachtung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen weiter. Die vollständige oder teilweise Datenweitergabe erfolgt, soweit erforderlich oder zweckmäßig, insbesondere an unsere selbständigen und unselbständigen Tochtergesellschaften, Handelsagenturen und -vertreter, Filialen, Geschäftsstellen, Steuer- und Wirtschaftsberater und Bankinstitute.

 

Erweiterte Geschäftsbedingungen für IP-Dienste

1. Vertragsgegenstand

Der Vertrag regelt die Nutzung von R.B.COM GmbH-Diensten gemäß Anmeldung Secure-Online/IP-Dienste durch den Kunden gegen Entgelt. Jede Leistungserbringung durch die R.B.COM GmbH erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RBCOM GmbH, die dem Kunden bei Unterzeichnung dieses Grundvertrages vorlagen und mit deren Geltung der Kunde einverstanden ist (§2 AGB-Gesetz).

2. Vertrags- und Leistungsumfang

R.B.COM GmbH ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur und die Nutzung von Mehrwertdiensten. Zugang im vorgenannten Sinne bedeutet seitens R.B.COM GmbH die Bereithaltung eines Netzknotens, dessen sich der Kunde bedienen wird. Der Zugang kann wartungsbedingt kurzfristig nicht zugänglich sein.
Zwecks Wahl der Mehrwertdienste und Bestimmung der dafür vorgesehenen Vergütungen schließen die Vertragspartner jeweils eine oder mehrere Vertragsanlagen ab, die nach Bestätigung durch R.B.COM GmbH Vertragsbestandteil des Grundvertrages werden.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen/Zahlungsart

3.1 Die vom Kunden zu zahlenden Vergütungen bestehen aus Fix-EntgeIten, nutzungsabhängigen variablen Entgelten, Leistungs- und Kommunikationskosten und /oder sonstigen einmaligen bzw. laufenden Kosten.

a) Mit den Fix-Entgelten sind diejenigen Leistungen abgegolten, die in den Anlagen mit einer Pauschal- bzw. Grundgebühr ausgewiesen sind. Sie werden bei Vertragsbeginn in der jeweiligen Anlage festgelegt und unterliegen den dortigen Anpassungsregelungen.

b) Die nutzungsabhängigen variablen Entgelte ergeben sich aus der Tabelle der jeweiligen Anlage.

c) Leitungs- und Kommunikationskosten sind alle diejenigen Gebühren, welche die Telekom oder ein Dritter der R.B.COM GmbH für die Kommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und der R.B.COM GmbH Infrastruktur in Rechnung stellt bzw., die durch Verlassen des R.B.COM-GmbH-Netzes und durch Übergang auf postalische Einrichtungen oder Einrichtungen Dritter verursacht werden.

d) Sonstige Leistungen: Sofern bei einem Anschluss auf PoP-Seite gesonderte Kosten (z. B. VPN-Router, Terminaladapter,
exkl. Interface-Nutzung) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

e) Gebündelte Leistungen: Preise für Zusatzleistungen wie Internetseiten, E-Mail Domains oder die Bereitstellung von DNS oder ähnlichen Diensten sind nur in Verbindung mit einem IP-Dienste oder Servicevertrag gültig. Bei Kündigung des Hauptvertrages können diese Leistungen nicht getrennt weiter in Anspruch genommen werden.

3.2 R.B.COM GmbH stellt dem Kunden die vereinbarten Vergütungen bzw. Entgelte abgenommener Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifordnungen und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Berechnung von Leistungen erfolgt monatlich.

3.3 Der Leistungsausgleich erfolgt per Lastschrifteinzug.

3.4 Die vereinbarten Vergütungen der Anlagen entsprechen den R.B.COM -Preisen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Anlagen. R.B.COM GmbH behält sich vor, bei einer Änderung der Listenpreise die Gebühren entsprechend anzupassen.

4. Haftung

Weder die R.B.COM GmbH noch die R.B.COM - Lieferanten sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderen finanziellen Verlusten) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung dieses R.B.COM-Produktes oder der Unfähigkeit dieses R.B.COM-Produkt zu verwenden, entstehen, selbst wenn die R.B.COM GmbH von der Möglichkeit solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung von der R.B.COM GmbH auf den Betrag eingeschränkt, den der Kunde tatsächlich für das Produkt bezahlt hat. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von R.BC.OM GmbH verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbare gesetzliche Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.

5. Leistungsstörungen

R.B.COM GmbH verpflichtet sich, Störungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und gem. den Bestimmungen der Leistungsbeschreibungen zu beseitigen. Treten Betriebsstörungen auf, die durch die fehlerhafte Nutzung von R.B.COM GmbH Diensten durch den Kunden und/oder eine unbefugte Nutzung entstehen, so kann R.B.COM GmbH den Kunden bis zur Behebung der Störung von der Nutzung des Dienstes ausschließen. Die R.B.COM GmbH ist berechtigt die Kosten für die Mängelbeseitigung bzw. Entstörung, dem Kunden zum Preis von 11,00 EUR pro angefangene Einheit von 6 Minuten in Rechnung zu stellen. Liegt eine vom Kunde gemeldete Störung nicht vor, trägt der Kunde die Kosten für den vergeblichen Einsatz von R.B.COM GmbH.

6. Dauer des Vertragsverhältnisses / Vertragsbeendigung

Die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfristen ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsbestimmungen. Die Kündigung 
muss schriftlich erfolgen. 
Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der die R.B.COM GmbH zur fristlosen Kündigung und Sperrung des Anschlusses berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn

a) der Kunde mit der geschuldeten Vergütung in Verzug kommt,

b) der Kunde die Dienste von R.B.COM GmbH in rechtlich relevanter Weise missbraucht, so etwa gegen Bestimmungen der Telekommunikationsgesetze verstößt,

c) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden oder gegebenenfalls eines persönlich haftenden Gesellschafters eröffnet wird, oder ein entsprechender Antrag gestellt wird, oder ein derartiger Antrag mangels Masse abgelehnt wird oder der Kunde eine eidesstattliche Versicherung gem. den §§ 899 ff. ZPO abgegeben hat.

Sofern zutreffend, hat der Kunde bei Beendigung des Vertrages der R.B.COM GmbH gehörende Einrichtungen zurückzugeben oder durch die R.B.COM GmbH abholen zu lassen. Der Kunde versetzt die R.B.COM GmbH in die Lage, die der R.B.COM GmbH gehörenden Anlagen und Geräte von allen Standorten entfernen zu können.

7. Sperrung des Anschlusses

Sollte es aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erforderlich sein, den Anschluß neu einzurichten, wird für jede Neu
oder Wiedereinrichtung eine Anschlussgebühr von 40,00 EUR erhoben.

8. Der Kunde verpflichtet sich, die Internetdienste der R.B.COM GmbH unter Beachtung folgender Obliegenheiten zu nutzen:

Der Kunde ist verpflichtet die Daten und Datensammlungen sachgerecht zu nutzen. 
Unter einer sachgerechten Nutzung verstehen die Parteien insbesondere:

- Unterlassung jeglicher missbräuchlicher Nutzung

- Unterlassung von strafbaren und rechtswidrigen Handlungen

- Unterlassung jeglichen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften

- Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Auflagen unter eigener Verantwortung, sofern im Rahmen der Umsetzung dieses Vertrages von Seiten des Kunden erforderlich

- Unterlassung jeglicher Beeinträchtigung der freien Meinungsäußerung anderer

- Unterlassung jeglicher Beeinträchtigung der Privatsphäre Dritter

- Unterlassung jeglicher Gefährdung der Vertraulichkeit

- Unterlassung jeglicher Gefährdung der Sicherheitsvorkehrungen des Systems

- Jegliche Unterlassung von Handlungen und Äußerungen, die gegen die guten Sitten verstoßen

- Erkannte Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen

- Unterlassung aller Handlungen, die die Datensicherheit gefährden

- Verpflichtung zur Geheimhaltung von Passworten bzw. unmittelbare Änderung des Passwortes, falls der begründete Verdacht vorliegt, dass Dritte von dem Passwort Kenntnis erhalten haben könnten. 

Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, so ist der Provider nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

9. Verwaltung der Infrastruktur

(1) Um Bedienungs- bzw. Konfigurationsfehler zu vermeiden, wird die gesamte zur Erfüllung der Dienstleistungen notwendige Infrastruktur durch die R.B.COM GmbH verwaltet. Dies umfasst auch Router, Gateways, VPN Appliances oder ähnliche Geräte, welche sich im Besitz des Kunden befinden. Nach Vertragsbeendigung wird dem Kunden selbstverständlich durch Änderung der Zugangsdaten Zugriff auf die in seinem Besitz befindliche Hardware eingeräumt, falls er auch Eigentümer derselben ist.

(2) Die R.B.COM GmbH verwaltet zur Erfüllung der Dienstleistungen unter Umständen lokale oder online verfügbare Zugänge des Kunden. Diese werden dem Kunden nach Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses ausgehändigt. Dieser verpflichtet sich dazu, die uns bekannten Zugänge umgehend zu sperren oder zu ändern. Die Haftung für Störungen des Betriebs oder Datenverlust auch von nicht geänderten Zugängen ist ausgeschlossen.

(3) Sollte der Kunde die Herausgabe der Zugangsdaten noch während des Vertragsverhältnisses wünschen, übernimmt er vollumfänglich die Verantwortung für alle Bedienungs- bzw. Konfigurationsfehler, es sei denn sie wurden nachweislich von einem Mitarbeiter der R.B.COM GmbH durchgeführt. Der Nachweis ist durch den Kunden zu erbringen. Der Wunsch auf Herausgabe der Zugangsdaten bedarf der Textform.

 

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